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Eine Erstattung der Selbstbeteiligung bei Arbeitslosengeld II
Die 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe hat mit Urteil vom 10. Februar 2016 entschieden (S 12 AS 715/15), dass Behandlungskosten privat versicherter Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die im Rahmen einer mit einem privaten Krankenversicherer vereinbarten Selbstbeteiligung anfallen, nicht durch den Grundsicherungsträger übernommen werden müssen. [...]
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