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Leitungswasserversicherung bei gelöster Rohrverbindung
Das Amtsgericht Erfurt hat mit Urteil vom 3. Juli 2013 entschieden (Az.: 5 C 1432/12), dass es sich nicht um einen Rohrbruch im Sinne der Bedingungen einer Gebäude-Leitungswasser-Versicherung handelt, wenn sich zwischen zwei Rohren lediglich eine Verbindung löst. [...]
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