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Keine Anwaltskosten-Übernahme bei Regulierungszusage
Das Landgericht (LG) Ingolstadt mit Urteil vom 16. Dezember 2015 entschieden (12 S 1523/15), dass der Versicherer des Unfallverursachers grundsätzlich nicht die Anwaltskosten übernehmen muss, wenn ein Geschädigter einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt, obwohl der Versicherer einen Tag nach dem Unfall erklärt, den Schaden regulieren zu wollen. [...]
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