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Sturz auf Weihnachtsfeier
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 29. November 2012 (Az.: L 2 U 52/11) entschieden, dass eine Weihnachtsfeier mit Kollegen nur dann eine betriebliche Weihnachtsfeier ist, wenn sie allen Mitgliedern des Unternehmens oder wenigstens einer Filiale offensteht und von der Autorität der Firmenleitung getragen wird. Eine Feier innerhalb eines kleinen Teams von Kollegen zählt deshalb als private Feier, auch wenn der zuständige Abteilungsleiter gutes Gelingen wünscht. [...]
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