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Wenn Schmerzursachen nicht feststellbar sind …
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Urteil vom 6. September 2016 (12 U 79/16) entschieden, dass ein Versicherter keinen Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeit-Rente hat, wenn die Ursache anhaltender Schmerzen nicht festgestellt werden kann. Das gilt selbst dann, wenn er seinen bisherigen Beruf wegen der Schmerzen nicht mehr ausüben kann. [...]
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