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Gesteigerte Sorgfaltspflicht auf Parkplätzen
Kommt es im Bereich einer Kreuzung auf einem Parkplatz zu einem Unfall, so ist die Regel „rechts vor links“ anzuwenden. Allerdings kann den von rechts kommenden Fahrer gleichwohl ein Mitverschulden treffen, wie aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervorgeht (Az.: 6 S 86/15). [...]
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