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BGH-Entscheidung zum Krankentagegeldanspruch bei Wiedereingliederungsmaßnahme
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 11. März 2015 entschieden (IV ZR 54/14), dass ein Versicherter, der im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme seiner beruflichen Tätigkeit an seinem bisherigen Arbeitsplatz in zeitlich beschränktem Umfang nachgeht, keinen Anspruch auf Krankentagegeld hat, wenn er während dessen keinen Lohn von seinem Arbeitgeber, sondern nur Krankengeld bezieht. [...]
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