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Keine Leistung bei Mauerwerks-Abplatzungen
Das Landgericht (LG) Flensburg hat mit Urteil vom 14. März 2014 entschieden (Az.: 4 O 124/12), dass kein Sturmschaden im Sinne der Bedingungen einer Gebäudeversicherung vorliegt, wenn Mauerwerk von einer Gebäudefassade abplatzt, weil im Rahmen von Sturm Wasser eingedrungen ist, das anschließend gefroren ist. [...]
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