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Küchenherd kann Wohnung in Brand setzen
Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteil vom 11. November 2013 entschieden, dass nicht grob fahrlässig handelt, wer an seinem Küchenherd beim Einschalten des Backofens versehentlich auch ein Ceranfeld einschaltet mit der Folge, dass es zu einem Wohnungsbrand kommt. Daher kann er von dem Feuerversicherer des Gebäudes in der Regel nicht in Regress genommen werden. Damit wurde ein gleichlautendes Urteil des Magdeburger Landgerichts bestätigt. [...]
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