ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

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Überbrückungshilfe für Hinterbliebene
Da der Tod des Ehepartners meist auch finanzielle Auswirkungen mit sich bringt, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung einem hinterbliebenen Ehepartner drei Monate lang mehr als die eigentliche Witwen- oder Witwerrente. Dies soll ihm den Übergang auf die veränderten Verhältnisse erleichtern. War der Verstorbene bereits Rentenbezieher, kann der Ehegatte diese drei vollen Monatsrenten auch als Vorschuss erhalten, wenn dies rechtzeitig beantragt wird. [...]
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