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Hanfplantage in Flammen
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit Beschluss vom 1. März 2016 (9 W 6/16) entschieden, dass jemand nicht unter dem Schutz seiner Privathaftpflicht-Versicherung steht, wenn er (illegal) eine Hanfplantage betreibt, um Marihuana zu verkaufen und dabei eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. [...]
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