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Diskobesuch mit fatalen Folgen
Ein Besucher einer Diskothek kann nicht erwarten, dass die Tanzfläche frei von Scherben ist. Verletzt er sich an einer Scherbe, so kann er den Betreiber des Tanzlokals in der Regel nicht zur Verantwortung ziehen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Heinsberg hervor (Az.: 19 C 122/12). [...]
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