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Wann ein Kaskoversicherer keine Abschleppkosten erstatten muss
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Urteil vom 17. Dezember 2015 (12 U 101/15) entschieden, dass ein Versicherter grundsätzlich keine Erstattung der Abschleppkosten von seinem Kaskoversicherer verlangen kann, wenn ein weitgehend zerstörtes Fahrzeug erkennbar keinen relevanten Restwert aufweist. [...]
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