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Unfallflucht in der Kfz-Haftpflicht
Das Landgericht Heidelberg hat mit Urteil vom 23. Januar 2014 (Az.: 3 S 26/13) entschieden, dass ein Fahrzeugführer, der sich von einem Unfallort entfernt, obwohl er weiß oder wissen muss, dass er einen Menschen verletzt hat, von seinem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer bis zum bedingungsgemäß vereinbarten Höchstbetrag von 5.000 € in Regress genommen werden kann. [...]
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