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Kein Freibrief für unaufmerksame Fußgänger
Joggt eine jugendliche Schülerin mit übergezogener Kapuze über eine Straße – ohne nach rechts oder links geschaut zu haben – vor einem Pkw, der wegen eines an einer Haltestelle stehenden Busses anhält, so ist eine 50-prozentige Haftung angemessen. Dies gilt zumindest dann, wenn es auf der gegenüberliegenden Fahrbahn zu einem Unfall mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs kommt. Das hat das Oberlandesgericht München in einem Urteil entschieden (Az.: 10 U 4757/13). [...]
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