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Auflösungsvertragsverhandlung kein Rechtsschutzfall
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat mit Urteil vom 17. September 2014 (7 U 102/13) entschieden, dass Verhandlungen über einen Auflösungsvertrag, bei denen ein rechtsschutzversicherter Arbeitnehmer zur Stärkung seiner Verhandlungsposition eine etwaige Rechtswidrigkeit oder Unwirksamkeit einer in Aussicht gestellten Kündigung aus taktischen Gründen nicht geltend macht und dem Arbeitgeber daher keine Pflichtverletzung vorwirft, keinen Rechtsschutzfall darstellen. [...]
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