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Wann eine Räumpflicht bei Schneefall besteht
Verbietet eine örtliche Verordnung den Einsatz von Tausalz, so darf ein Gebäudebesitzer bis zum Ende eines Schneefalls warten, bevor er seine Räum- beziehungsweise Streupflicht erfüllt. Rutscht vorher jemand auf seinem Grundstück aus, kann der Hausbesitzer nicht zum Schadenersatz verpflichtet werden. Das geht aus einem jüngst veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg hervor (Az.: 5 U 22/12). [...]
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