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(K)eine Hinterbliebenenrente nach weniger als einem Jahr Ehe
Wenn ein jahrelang unverheiratet zusammenlebendes Paar die geplante Hochzeit so lange aufschiebt, bis eine lebensbedrohliche Erkrankung eines Partners festgestellt wird, ist davon auszugehen, dass die Ehe in erster Linie deshalb geschlossen wurde, um den überlebenden Partner mit einer Witwen- oder Witwerrente zu versorgen. Stirbt der erkrankte Partner innerhalb des ersten Ehejahres, steht dem überlebenden Partner deshalb keine Hinterbliebenenrente zu. So ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Az.: L 13 R 3256/13). [...]
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