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Augen auf beim Öffnen der Autotür
Kommt es beim Öffnen der Fahrertür eines geparkten Personenkraftwagens zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs, so ist in der Regel der Fahrer des geparkten Fahrzeugs ganz überwiegend für den Unfall verantwortlich. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Ellwangen hervor (Az.: 2 C 396/11). [...]
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