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Ein verlorener Schlüssel kann teuer werden
Stellt ein Mieter beim Auszug aus seiner Wohnung fest, dass er einen der ihm für die Schließanlage des Gebäudes überlassenen Schlüssel verloren hat, so muss er die Kosten für den Austausch der gesamten Anlage übernehmen. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Heidelberg selbst dann, wenn der Vermieter keinen Austausch der Schlösser veranlasst (Az.: 5 S 52/12). [...]
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