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Maßnahmen gegen Frost im unbewohnten Feriendomizil
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat mit Urteil vom 23. Dezember 2015 (5 U 190/14) entschieden, dass der Leitungswasserversicherer leisten muss, wenn sich in einem im Winter unbewohnten Ferienhaus ein Frostschaden an Wasserleitungen und Heizungsrohren ereignet, obwohl die Heizkörperventile auf Sternstellung gebracht und das Haus zweimal wöchentlich durch Nachbarn kontrolliert wurde. [...]
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