ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Weiterleitung

Story-Details
Trotz Krankschreibung zum Vorstellungsgespräch
Einem arbeitsunfähig erkrankten Mitarbeiter sind nur jene Aktivitäten untersagt, die seiner baldigen Genesung entgegenstehen. Er darf, je nach den Umständen des Einzelfalls, daher nicht entlassen werden, wenn er während einer Krankschreibung an einem Vorstellungsgespräch bei einem Mitbewerber teilgenommen hat. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hervor (Az.: 5 Sa 106/12). [...]
E-Mail-Details
Gesamtsumme:
0 + 5 =


© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen