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BGH: Kinder müssen Pflegekosten auch bei Kontaktabbruch tragen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil (Aktenzeichen XII ZB 607/12) vom 12.02.2014 entschieden, dass erwachsene Kinder auch dann für Heimkosten ihrer Eltern aufkommen müssen, wenn sie seit Jahren keinen Kontakt mehr zueinander hatten. Ein Beamter aus Bremen muss daher 9000 Euro an das Pflegeheim seines mittlerweile gestorbenen Vaters zahlen. Beide hatten seit Jahrzehnten keinen Kontakt mehr - auf Betreiben des Vaters, der seinen Sohn sogar enterbt hatte. Dennoch sei der Anspruch auf Elternunterhalt hier nicht verwirkt, stellte der BGH fest. [...]
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