ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Weiterleitung

Story-Details
Von den Folgen eines menschlichen Bedürfnisses
Wer während seiner Arbeitszeit durch eigenes Verschulden in den Räumen einer Toilette zu Schaden kommt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts München hervor (Az.: M 12 K 13.1024). [...]
E-Mail-Details
Gesamtsumme:
7 + 3 =

tracking
© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen