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Rechtstreit um die Regenrinne
Das Landgericht Wuppertal hat mit Urteil vom 28. August 2014 entschieden (Az.: 9 S 22/14), dass eine innerhalb eines Gebäudes verlegte Regenrinne auch dann vorliegt, wenn sich die Rinne innerhalb des räumlichen Bereichs befindet, der durch Wände, Dach und Boden vom Bereich außerhalb des Gebäudes abgegrenzt wird. [...]
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