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Betriebsunterbrechungsversicherung gehört steuerlich zum Unternehmen
Das Finanzgericht (FG) Köln hat mit Urteil vom 15. Dezember 2016 (10 K 524/16) entschieden, dass Leistungen aus einer personenbezogenen Betriebsunterbrechungsversicherung steuerrechtlich grundsätzlich dem Unternehmen und nicht der versicherten Person zuzuordnen sind. [...]
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