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Ohne Betriebserlaubnis kein Versicherungsschutz
Das Oberlandesgericht (OLG) des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 23. Oktober 2014 entschieden (4 U 69/13), dass ein Halter eines Motorrads keinen Leistungsanspruch gegen seinen Teilkaskoversicherer hat, wenn die Betriebserlaubnis des Bikes wegen eines Umbaus erloschen ist, es auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt und dann gestohlen wird. [...]
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