ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

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Streitige Kleinteile
Das Landgericht (LG) Kempten hat mit Urteil vom 25. März 2015 entschieden (52 S 1550/14), dass es rechtsmissbräuchlich bei einem zwischen einem Versicherungsnehmer und seinem Versicherer bei einem Kaskoschaden Streit bestehenden Streit um einen zweistelligen Differenzbetrag ist, wenn der Versicherer auf die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens vor einer gerichtlichen Klärung besteht. [...]
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