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Was bei Sturm in der Campingversicherung versichert ist
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil vom 20. November 2013 entschieden (Az.: I-20 U 26/13), dass im Rahmen einer Campingversicherung in der Regel kein Versicherungsschutz besteht, wenn nach einem Sturm aufgrund von Niederschlag Wasser durch eine durch den Sturm beschädigte Dachluke eines Wohnwagens eindringt und dort Feuchtigkeitsschäden verursacht. [...]
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