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Ohne Ursache keine Kostenübernahme
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit Urteil vom 23. Dezember 2014 (20 U 7/14) entschieden, dass private Krankenversicherer nicht die Kosten für eine Behandlung übernehmen müssen, deren Ursachen medizinisch nicht abgeklärt sind. [...]
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