ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

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Überschwemmung durch die Waschmaschine
Wer seine Wohnung trotz geöffnetem Zulaufschlauch für eine Waschmaschine für längere Zeit verlässt, ohne dass die Maschine über einen Wasserstopp verfügt, handelt grob fahrlässig, was sich auch auf den Versicherungsschutz negativ auswirkt. Kommt es nämlich während dieser Zeit zu einem Wasserschaden, muss sich ein Leitungswasser-Versicherer nur zu einem geringen Teil an den Aufwendungen des Versicherten beteiligen. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden (Az.: 9 O 762/10). [...]
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