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Rohrbruch auf der Dachterrasse
Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 9. Januar 2015 (6 U 166/13) entschieden, dass der Versicherungsschutz einer Gebäudeversicherung keine Wasserleitungen umfasst, die auf einer Dachterrasse unterhalb der Holzdielen zur Bewässerung der dortigen Bepflanzung verlegt wurden, wenn vereinbart wurde, dass Bruchschäden an Rohren innerhalb des versicherten Gebäudes versichert sind. [...]
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