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Streitpunkt Beitragspflicht nach Anlage aus Direktversicherung
Der 5. Senat des Landessozialgerichts Rheinland Pfalz hat mit Urteil vom 3. Dezember 2015 entschieden (L 5 KR 84/15), dass freiwillig Versicherte, die die Kapitalleistung aus einer arbeitgeberseitig als Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung in einer Sofortrentenversicherung anlegen, für die Kapitalleistung und die Sofortrente Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. [...]
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