ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Weiterleitung

Story-Details
Wenn Banken ihre Aufklärungspflicht verletzen …
Der 4. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) hat mit Urteil vom 27. April 2016 (4 U 11714) entschieden, dass ein Bankkunde eine Rückabwicklung des Geschäfts verlangen kann, wenn ein Vermittler einen Kunden nicht darüber aufklärt, dass die Bank eine hohe Provision für eine Kommanditeinlage bekommt. Etwaige Steuervorteile muss er sich nicht anrechnen lassen. [...]
E-Mail-Details
Gesamtsumme:
7 + 1 =


© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen