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BGH-Urteil zur Beweislast beim Einbruchdiebstahl
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 8. April 2015 (IV ZR 171/13) entschieden, dass das vom Versicherungsnehmer zu beweisende, äußere Bild eines Einbruchdiebstahls nicht voraussetzt, dass vorgefundene Spuren in dem Sinne stimmig sind, dass sie zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen. Die Ersatzpflicht des Versicherers wird begründet, wenn insbesondere nicht sämtliche, typischerweise auftretenden Spuren vorhanden sind. [...]
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