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Das Wichtigste für die Beschäftigung einer Au-pair
Eine Au-pair-Hilfe darf entsprechend den Vorschriften des „Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung“ nur eine Kinderbetreuung sowie leichte Tätigkeiten im Haushalt übernehmen. Zudem gelten bei der Beschäftigung andere Regelungen als bei einem normalen Arbeitsverhältnis – dies gilt auch für den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz. [...]
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