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Änderungen bei den Krankenkassenbeiträgen
Anfang Juni wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) beschlossen. Demnach wird ab dem 1. Januar 2015 der Grundbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen um 0,9 Prozent sinken. Stattdessen können die Kassen jedoch einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, die jedoch alleine von den Versicherten zu tragen sind. Einiges deutet darauf hin, dass die Kassen derartige Zusatzbeiträge bereits zeitnah einfordern müssen. [...]
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