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Regress nach nachbarschaftlicher Hilfe?
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil vom 17. November 2015 (9 U 26/15) entschieden, dass jemand, der einen Nachbarn im Rahmen einer Gefälligkeit schädigt, für den die Gebäude- und Hausratsversicherung des Geschädigten eintritt, versichererseitig in Regress genommen werden kann, da aus dem Nachbarschaftsverhältnis dann keine Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz folgt. [...]
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