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Kfz-Versicherungs-Beiträge von Arbeitslosengeld II-Beziehern
Das Landessozialgericht (LSG) Bremen-Niedersachsen hat mit Urteil vom 27. November 2015 entschieden (L 11 AS 941/13), dass Arbeitslosengeld II-Bezieher, die ergänzend zu ihren Einkünften Arbeitslosengeld II-Leistungen beziehen, die für eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu zahlenden Beiträge neben einer Versicherungspauschale in voller Höhe von ihren Einkünften abziehen dürfen, um so höhere Leistungen zu erhalten. [...]
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