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Eltern müssen Kinder über gekündigte Versicherung informieren
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 21.02.2013 (Az.: IV ZR 94/11) entschieden, dass Eltern, die bei Erreichung der Volljährigkeit ihrer Kinder einen Versicherungsvertrag auflösen, den sie für diese abgeschlossen hatten, nunmehr die Kinder als Betroffene davon entsprechend in Kenntnis setzen müssen. Diese Information muss bei Bedarf nachweisbar sein, ansonsten bleibt die Kündigung der Versicherung unwirksam. [...]
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