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Verkehrswidriges Verhalten eines Radlers
Das Amtsgericht (AG) Wiesbaden hat mit Urteil vom 1. Oktober 2015 entschieden (91 C 1333/15), dass ein Radfahrer, der verbotswidrig entgegen der Fahrtrichtung auf dem Bürgersteig fährt und mit einem aus einer Seitenstraße kommenden Fahrzeug kollidiert, dessen Fahrer keine freie Sicht hat, allein für die Unfallfolgen verantwortlich ist. [...]
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