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Ausrutscher am Arbeitsplatz
Will ein Arbeitgeber einem Beschäftigten mit dem Argument, einen Arbeitsunfall erlitten zu haben, weil er sich über Sicherheitsanweisungen hinweggesetzt hat, die Lohnfortzahlung verweigern, so muss er nachweisen, dass sich der Betroffene besonders leichtfertig oder gar vorsätzlich verhalten hat. Das hat die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in einem Urteil entschieden (Az.: 7 Sa 1204/11). [...]
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