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Regress nach alkoholisiertem Diskounfall
Das Amtsgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 11. Juni 2015 entschieden (317 C 137/14), dass ein Autofahrer, der mit einer Blutalkohol-Konzentration von 0,67 Promille einen Unfall verursacht, grob fahrlässig handelt und daher von seinem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer in Höhe von 3/4 seiner Aufwendungen in Regress genommen werden kann. [...]
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