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Gebäudebrand durch Himmelslaternen
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat mit Urteil vom 26. März 2015 (24 U 108/14) entschieden, dass der Veranstalter zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn es bei einer Feier wegen einer fehlgeleiteten Himmelslaterne zu einem Brand kommt, selbst wenn er die Laternen hat steigen lassen. [...]
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