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Rechtsschutzklausel: Streit mit dem (Ex-)Partner
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Hinweisbeschluss vom 3. Juni 2016 entschieden (25 U 1054/15), dass die Klausel in den Bedingungen einer Rechtsschutz-Versicherung, nach welcher rechtliche Auseinandersetzungen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, im Leistungsfall einen ursächlichen Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft voraus setzt. [...]
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