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Betriebliche Weihnachtsfeier oder Privatvergnügen?
Eine Weihnachtsfeier mit Kollegen ist nur dann eine betriebliche Weihnachtsfeier, wenn sie allen Mitgliedern des Unternehmens oder wenigstens einer Filiale offensteht und von der Autorität der Firmenleitung getragen wird. Eine Feier innerhalb eines kleinen Teams von Kollegen zählt deshalb als private Feier, auch wenn der zuständige Abteilungsleiter dazu gutes Gelingen wünscht, so das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil (Az.: L 2 U 52/11). [...]
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