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BGH-Urteil zu notwendigen Hilfsmitteln
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 22. April 2015 entschieden (IV ZR 419/13), dass die Aufwendungen für ein Hilfsmittel dann das medizinisch notwendige Maß im Sinne der Bedingungen einer privaten Krankenversicherung übersteigen, wenn einerseits das Hilfsmittel zusätzliche, nicht benötigte Funktionen oder Ausstattungsmerkmale aufweist, und andererseits preiswertere, den notwendigen medizinischen Anforderungen für den jeweiligen Versicherten entsprechende Hilfsmittel ohne diese zusätzlichen Funktionen oder Ausstattungsmerkmale zur Verfügung stehen. [...]
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