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Arbeitsunfall beim Skifahren?
Das Bayerische Landessozialgerichts hat mit Urteil vom 31. Oktober 2013 (Az.: L 17 U 484/10) entschieden, dass nicht alle Aktivitäten eines sportlichen Events, das in erster Linie der beruflichen Kontaktpflege dient, bei einem Unfall über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Soweit es sich um sportliche Übungen handelt, die nicht zwingend der Kommunikation dienen und die in erster Linie dem Freizeitvergnügen zuzurechnen sind, liegt kein Arbeitsunfall vor. [...]
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