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Wer überhöhte Überziehungszinsen akzeptiert
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 21. Mai 2014 (Az.: 9 U 75/11) entschieden, dass eine Bank, deren Kunde über lange Jahre offenkundig zu hohe Überziehungszinsen akzeptiert, nur zu einer Teilrückzahlung verpflichtet ist. [...]
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