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Gesetzliche Krankenkassen müssen nicht alles Hilfreiche bezahlen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 15. Dezember 2015 entschieden (B 1 KR 30/15 R), dass gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten für Mistelpräparate nur übernehmen müssen, wenn sie im Rahmen einer palliativen Behandlung eingesetzt werden. [...]
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